Als Heilpraktikerin bin ich in meiner Honorargestaltung frei und habe diesbezüglich keine gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Damit privat Versicherte und Patienten mit Zusatzversicherung die Rechnung [ganz oder teilweise] erstattet bekommen, erstelle ich bei Bedarf eine Rechnung mit den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker [GebüH], eine zuletzt im Jahr 1985 aktualisierte Berechnungshilfe.
Wenn die Möglichkeiten der Gebührenordnung nicht ausreichen zur Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten, rechne ich die Differenz nach Zeit ab. Hierfür – und bei gesetzlich versicherter Patienten generell – verwende ich einen Stundensatz von 85,00 Euro [Stand 01.07.2022]. Die Erstanamnese dauert i.d.R. etwa 60 bis 90 Minuten. Kürzere oder bei Bedarf auch längere Gesprächszeiten sind selbstverständlich möglich.
Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel nicht übernommen! Ob und in welchem Rahmen Ihre private Kranken- bzw. Zusatzversicherung die Behandlungskosten übernimmt, erfragen Sie bitte wegen der großen Palette der Möglichkeiten am besten individuell bei Ihrer Krankenkasse.
Über die erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, für bar bezahlte Beträge erhalten Sie eine Quittung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag auch dann in voller Höhe zu begleichen ist, wenn Ihre Versicherung die Erstattung ganz oder teilweise ablehnt.
Wenn Sie einen Termin einmal absagen müssen, tun Sie das bitte mit 24 Stunden Vorlauf, damit ich die Chance habe, die frei gewordenen Zeit nochmal anders zu verwenden. Für spätere oder gar ganz vergessene Terminabsagen erlaube ich mir eine Ausfallentschädigung von 50,00 Euro zu berechnen, zzgl. evtl. angefallener Materialkosten (bereits vorbereitete Infusionen oder bestellte Blutegel (bei kompletter Therapie-Absage)).
Vereinbarungen über Teilzahlungen sind möglich, ein Rabatt ebenfalls. Bitte sprechen Sie mich vor Behandlungsbeginn darauf an.